Watt IQ – Nutzungsbedingungen
1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des Home Energy Management Systems Watt IQ („HEMS“) durch Verbraucher:innen und Unternehmen („Nutzer:innen“).
Vertragspartner der Nutzer:innen ist Kollar GmbH („Anbieter“).
Das HEMS wird technisch von einem externen Dienstleister betrieben („technischer Dienstleister“). Zwischen Nutzer:innen und technischem Dienstleister kommt kein eigenes Vertragsverhältnis zustande.
2 Leistungsbeschreibung
a) Das HEMS erfasst, verarbeitet und visualisiert Energiedaten (z. B. PV-Erzeugung, Batterie-/Speicherzustände, Ladevorgänge, Lasten, Tarife), ermöglicht die Anbindung und optionale Steuerung kompatibler Geräte (z. B. PV-Wechselrichter, Batterien, Wallboxen) sowie Analysen, Prognosen und Automatisierungen.
b) Das HEMS ist ein Assistenz- und Optimierungssystem. Es ersetzt nicht gesetzlich vorgeschriebene Schutz-, Überwachungs- oder Steuerungseinrichtungen und ist nicht sicherheitskritisch ausgelegt.
3 Voraussetzungen, Hardware & Installation
a) Für die Nutzung ist ein dauerhaft verfügbarer Internetzugang, ein kompatibles Endgerät (App/Web) und die Watt-IQ Controller oder Watt-IQ Shelly-Plugs erforderlich.
b) Die Installation elektrischer Komponenten darf nur durch befugte Fachbetriebe erfolgen. Nutzer:innen sind verpflichtet, die Herstellerangaben ihrer Geräte (Grenzwerte, Zulassungen, Garantiebedingungen) einzuhalten.
c) Kompatibilitätslisten sind dynamisch und können sich durch Hersteller-Firmware, Marktverfügbarkeit oder Sicherheitsupdates ändern.
4 Registrierung und Konto
a) Die Nutzung setzt i. d. R. ein Nutzerkonto voraus. Bei der Registrierung sind wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Zugangsdaten geheim zu halten.
b) Konten sind nicht übertragbar. Der Zugriff Dritter ist nur mit ausdrücklicher Berechtigung und auf eigenes Risiko gestattet.
5 Nutzungsrechte
a) Der Anbieter gewährt ein Einfaches, nicht übertragbares, widerrufliches Recht zur Nutzung des HEMS gemäß diesen Bedingungen und der Leistungsbeschreibung.
b) Eine Vervielfältigung, Änderung, Dekompilierung, das Reverse Engineering oder die (Weiter-)Veräußerung der Software ist unzulässig.
6 Zulässige und unzulässige Nutzung
a) Untersagt sind insbesondere:
a) Untersagt sind insbesondere:
a. Umgehung von Sicherheits-/Zugriffskontrollen, Penetrationstests ohne schriftliche Genehmigung, Störungen des Betriebs;
b. Nutzung in lebens-/betriebs-kritischen Umgebungen (z. B. medizinische Systeme), in denen ein Ausfall zu erheblichen Schäden führen kann;
c. rechtswidrige Nutzung, Eingriffe in fremde Geräte, Verletzung von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten;
d. das Umgehen von Gerätegrenzwerten entgegen Herstellerangaben.
7 Automatisierungen und Steuerbefehle
a) Nutzer:innen können Regeln/Automatisierungen konfigurieren. Diese wirken – je nach Gerät – als Empfehlungen/Setpoints; tatsächliches Verhalten hängt von Geräte-/Herstellerlogik ab.
a) Nutzer:innen können Regeln/Automatisierungen konfigurieren. Diese wirken – je nach Gerät – als Empfehlungen/Setpoints; tatsächliches Verhalten hängt von Geräte-/Herstellerlogik ab.
b) Nutzer:innen bleiben verantwortlich für die sichere Betriebsführung (z. B. Prioritäten, Lastmanagement, Netzdienlichkeit, EVU-Vorgaben).
c) Energie-/Kosteneinsparungen oder Verfügbarkeiten bestimmter Zeitfenster werden nicht garantiert.
8 Drittanbietergeräte und -dienste
a) Die Einbindung externer Geräte/Clouds (z. B. Hersteller-APIs, Tarif-/Wetterdienste) erfolgt nach deren Bedingungen. Für Änderungen, Ausfälle oder Schnittstellenlimits dieser Dritten übernimmt der Anbieter sowie der technische Dienstleister keine Verantwortung.
a) Die Einbindung externer Geräte/Clouds (z. B. Hersteller-APIs, Tarif-/Wetterdienste) erfolgt nach deren Bedingungen. Für Änderungen, Ausfälle oder Schnittstellenlimits dieser Dritten übernimmt der Anbieter sowie der technische Dienstleister keine Verantwortung.
b) Ggf. erteilen Nutzer:innen eigene Zugriffsrechte (z. B. Tokens). Diese sind zu schützen und können jederzeit widerrufen werden; der Funktionsumfang kann sich dadurch ändern.
9 Verfügbarkeit, Wartung & Updates
a) Der Anbieter erbringt das HEMS als Cloud-Dienst mit wirtschaftlich angemessener Verfügbarkeit. Zeiten für Wartung, Sicherheits- und Funktionsupdates sind zulässig.
a) Der Anbieter erbringt das HEMS als Cloud-Dienst mit wirtschaftlich angemessener Verfügbarkeit. Zeiten für Wartung, Sicherheits- und Funktionsupdates sind zulässig.
b) Inhalte/Funktionen können aus Sicherheits-, Rechts- oder Herstellergründen angepasst werden, sofern die wesentliche Vertragsleistung gewahrt bleibt.
10 Entgelte und Abrechnung
a) Sofern das HEMS entgeltlich angeboten wird, gelten die jeweils mit dem Anbieter vereinbarten Preise/Tarife.
a) Sofern das HEMS entgeltlich angeboten wird, gelten die jeweils mit dem Anbieter vereinbarten Preise/Tarife.
b) Abrechnung, Zahlungsmodalitäten, Laufzeiten und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem vom Anbieter bereitgestellten Angebot/Tarif.
c) Preisanpassungen erfolgen nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Regelungen.
11 Gewährleistung und Haftung
a) Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt, soweit anwendbar.
a) Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt, soweit anwendbar.
b) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden.
c) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter – außer für Personenschäden – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
d) Keine Haftung besteht für:
a. infolge falscher oder unvollständiger Mess-/Eingabedaten erzeugte Ergebnisse,
b. Ausfälle oder Einschränkungen durch Dritte (Gerätehersteller, Netzbetreiber, Cloud-/API-Anbieter),
c. Nichteinhaltung von Hersteller-/Sicherheitsvorgaben oder Installation durch Unbefugte,
d. mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.
e) Zwingende Haftungsregelungen (insb. nach deutschem Recht, Produkthaftung) bleiben unberührt.
12 Datenschutz
a) Verantwortlicher: Gegenüber den Nutzer:innen ist Kollar GmbH datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Der technische Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Anbieters (Auftragsverarbeitung).
a) Verantwortlicher: Gegenüber den Nutzer:innen ist Kollar GmbH datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Der technische Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Anbieters (Auftragsverarbeitung).
b) Es gelten die Datenschutzhinweise des Anbieters (https://www.kollar.at/datenschutz/).
c) Mess- und Nutzungsdaten können in aggregierter/anonymisierter Form zur Verbesserung, Qualitätssicherung und zu statistischen Zwecken verwendet werden.
d) Nutzer:innen sind verpflichtet, die Rechte Dritter zu beachten (z. B. Mitbewohner:innen) und – falls erforderlich – Einwilligungen einzuholen.
13 Laufzeit und Kündigung
a) Die Laufzeit richtet sich nach dem gebuchten Tarif/Vertrag mit dem Anbieter.
a) Die Laufzeit richtet sich nach dem gebuchten Tarif/Vertrag mit dem Anbieter.
b) Ordentliche/außerordentliche Kündigungsrechte ergeben sich aus dem Vertrag/Tarif.
c) Nach Vertragsende kann der Zugang zum HEMS gesperrt werden; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
14 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
a) Der Anbieter kann diese Bedingungen anpassen, wenn sachliche Gründe bestehen (z. B. Gesetzesänderungen, Sicherheitsanforderungen, Funktionsänderungen). Über wesentliche Änderungen werden Nutzer:innen in geeigneter Form informiert. Widersprechen Nutzer:innen fristgerecht, kann der Anbieter das Vertragsverhältnis zum Änderungszeitpunkt beenden.
a) Der Anbieter kann diese Bedingungen anpassen, wenn sachliche Gründe bestehen (z. B. Gesetzesänderungen, Sicherheitsanforderungen, Funktionsänderungen). Über wesentliche Änderungen werden Nutzer:innen in geeigneter Form informiert. Widersprechen Nutzer:innen fristgerecht, kann der Anbieter das Vertragsverhältnis zum Änderungszeitpunkt beenden.
15 Schlussbestimmungen
a) Es gilt österreichisches Recht
a) Es gilt österreichisches Recht
b) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – [Landesgericht St. Pölten].
c) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
d) Bei Widersprüchen zwischen diesen Nutzungsbedingungen und einer individuellen Leistungsbeschreibung/Vertrag gehen die individuellen Regelungen vor.